Anmerkungen zu Tücken der Sucht

Vorschläge für Erwiderungen auf die Eingebungen des Verlangens

 

 

(1) Das ist eine selbstbetrügerische Gleichsetzung von Unwille mit Unvermögen (allen Menschen sehr bekannt in der Form: „Ich kann nicht mehr!“) – Mögliche Erwiderung: „Willst du wirklich jemand sein, der sich kampflos versklaven läßt?“ zurück

 

(2) Ja, irgendwie…! Die Frage ist, ob man selber bestimmen will, wie es weiter geht. Das „Irgendwie“ ist ein Blankocheck. Es ist wie im Internet anzuklicken: „Ich bin volljährig und mit allem einverstanden“… zurück

 

(3) Darauf kann man nur erwidern: „Schön. Ich kann aber kein Glas mehr trinken! Wenn ich erst Mal anfange, wird es bald alles andere als entspannend!“ – Der suchtgesteuerte Gedanke impliziert eine Kontrollüberzeugung, ohne sie so ausdrücklich auszusprechen, daß sie eine Stellungnahme herausfordert: „Unter der Bedingung, daß ich es nur wie eine Medizin zur Entspannung einsetze, und mir fest vornehme, es mir wirklich nur noch unter dieser Bedingung zu gestatten, schaffe ich es noch, kontrolliert zu trinken.“ zurück

(4) Ein perfider Fall von Unterschlagung: Daß die Angehörigen und Kollegen einem am liebsten das Suchtverhalten verbieten würden, muß ja nicht heißen, daß man nicht selber mehr als genug eigene Gründe für die Abstinenz hätte. Aber im Augenblick des Verlangens fallen nur die „Verbote“ ein. Und die zu befolgen, widerspricht dem Selbstbild, ein selbstbestimmter Mensch zu sein. Die Sucht nutzt den Identitätswert der Selbstbestimmung um die Selbstbestimmung zu rauben… – Mögliche Erwiderung: „Ach ja, aber wie oft hast´e dir schon vom Alkohol verbieten lassen, nüchtern zu bleiben! Wie war das, als du den Job verloren hast? Du hast noch gesagt: „Nein, ich laß mir meine Nüchternheit jetzt nicht verbieten! Morgen darf ich nicht mit Fahne ankommen!“ – Und der Alk hat dich angeherrscht: „Was glaubst du, was mich das interessiert, wo du morgen wie nicht sein darfst? Jetzt wird gesoffen mein Freund, aber dalli!“ – Wo war denn da dein „Ich laß mir doch nichts verbieten?“ – Hinweis: Was spricht dagegen, den Angehörigen zu sagen: „Ich lasse mir nichts verbieten. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, daß ich nicht mehr trinken darf. Ich darf trinken, wann immer ich will. Ich will bloß nicht mehr, weil ich weiß, daß ich mir damit früher oder später so große Probleme einhandle, daß es sich nicht mehr lohnt. – Wenn ich also nochmal erwäge, etwas mit Alkohol zu konsumieren, dann sagt besser nicht: ´Stop, du darfst nicht mehr!´ Sondern: ´Ach interessant, ich dachte, du wolltest nicht mehr?´“ zurück

(5) Und wenn es so wäre? Was dann? – Ein schönes Beispiel für Unterschlagung, für die Hemmung des Bewußtseins, daß Eins und Eins zusammenzuzählen wäre. – Durch Übertreibung wird eine Unzumutbarkeit konstruiert, aus der man eine Berechtigung für das Problemverhalten zieht. zurück

 

(6) Erwiderung: „Und was wenn nicht?“ – Hier fungiert die Mißbefindlichkeit als Erlaubnis: „Etwas, was ich jetzt so sehr brauche kann mir doch keiner abschlagen!“ – Daß das „Erlaubte“ nicht mit dem Unschädlichen gleichgesetzt werden darf, wird hier unterschlagen. Ebenso, daß die Schäden, die durch einen Rückfall entstehen können, weit schlimmer sind als jede Mißbefindlichkeit, egal, wie schlimm sie sich anfühlt… – Angenommen es gäbe ein richtig unangenehmes Problem, bei dem es nur die Wahl gäbe, es entweder auszuhalten oder durch Entzünden eines Feuers zu lösen. Und angenommen, Sie würden dieses Problem mitten in einem ausgedörrten Sommerwald bekommen – würden Sie es dann lösen oder aushalten? – zurück

(7) Perfide ist in diesem Beispiel die Selbstentwertung: „Du versäumst nichts!“ Das heißt im Klartext: „Du machst eh nichts, was wertvoller wäre als Saufen“. – „Jetzt“ zu trinken mag möglicherweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit wirklich nicht schlimm sein – unterschlagen wird, was aus dem Rückfall erwachsen kann. – Eine mögliche Erwiderung wäre: „Das ist mir scheißegal, ob es jetzt schlimm wäre zu trinken oder nicht, ich trinke einfach nicht mehr, und du weißt genau, daß ich diese Entscheidung aus verdammt guten Gründen getroffen habe. Was versuchst du mir da gerad weis zu machen, für wie blöd hälst du mich eigentlich? – Und ein für alle Mal: Ich habe weiß Gott was besseres zu tun als zu saufen!“ zurück

(8) Fehlanwendung der Intuition des „Immer so weiter“. Zu erwidern wäre: „Möglich, aber das Risiko ist es mir nicht wert“. zurück

 

(9) Fehlanwendung der Intuition der Selbstbestimmung. Erwiderung: „Früher oder später werde ich mich wieder doof anstellen – und ich habe keine Lust, mich nochmal zum Narren zu machen.“ zurück

 

(10) Erwiderung: „Möglich. Aber ich will mehr als nur irgendein „es geht“. Wie blöd wär das denn, wegen der Sauferei darauf zu verzichten, meine Potentiale zu nutzen! zurück

 

(11) Erwiderung: „Ja, ich habe mich schon lange genug wegen der Sauferei zum Narren gemacht. Jetzt ist es nicht mehr o.k., es reicht! – Und außerdem: Du unterschlägst, daß du immer mächtiger wirst, je länger ich den Alkohol nicht aus meinem Leben rausschmeiße! Du bist schon längst mächtiger als mir paßt! Es wird höchste Zeit, dich nicht mehr zu füttern!“ zurück